Gemeinde Apensen: Kaufmännisch unsinnige Entscheidung ?

14. März 2015

Der Tagespresse ist die Äußerung des Bürgermeisters (SPD) zu entnehmen, dass die Mehrheitsentscheidung der Gemeinde Apensen sich als Bauherr für den neuen Kindergarten anzubieten, eine kaufmännisch sinnvolle Entscheidung sei.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion ist für die Schaffung von Kindergartenplätzen. Wir stehen aber nicht hinter dem Finanzierungsangebot und können die „kaufmännische“ Begründung nicht nachvollziehen.

Als Gemeindevertreter sollten wir zuerst das Wohl der eigenen Gemeinde im Auge haben und die zur Verfügung stehenden Steuermittel innerhalb des eigenen Aufgabenbereiches sinnvoll einsetzten. Bauherr für die Samtgemeinde ist keine Aufgabe der Gemeinde und schränkt die Gemeinde im Gestaltungsspielraum ein. Dieses könnte anders betrachtet werden, sofern es sich – wie von der SPD angeführt- tatsächlich um eine kaufmännisch sinnvolle Entscheidung handeln würde. Jeder vernünftige Kaufmann errechnet aus den Investitionskosten die Mieteinnahme. Bei Wohnraum liegt diese „Schmerzgrenze“ der Investition bei der achtzehnfachen Jahresmiete und bei gewerblichen Räumen mit unsicherer Nutzungsdauer bei der zehnfachen Jahresmiete oder noch früher. Bei einer angenommen Investition von 2 Millionen Euro würde also der Kaufmann für Wohnraum mindestens eine Miete von 111.111 € nehmen. Da hier aber der demografische Wandel zu berücksichtigen ist und wir in einigen Jahren ein leer stehendes Gebäude haben, wäre die kaufmännisch sinnvolle Miete tatsächlich erheblich höher. Die SPD hält hier eine Mieteinnahme von ca. 50.000 € für kaufmännisch sinnvoll. Somit kann keinesfalls von einer kaufmännisch sinnvollen Entscheidung gesprochen werden. Dieses ist eher eine Subvention und widerspricht dem Prinzip der Lastenverteilung auf alle Mitgliedsgemeinden.