
Bessere Finanzausstattung der Gemeinden – Kommunalfinanzen neu ordnen!
Der CDU Kreisverband Stade fordert:
- Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs mit dem Ziel einer Vereinfachung und Verbesserung der Gemeindefinanzierung.
- Strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips bei Übertragung von Aufgaben durch das Land und den Bund an die kommunale Ebene; dazu gehört auch die kritische Überprüfung der in der Vergangenheit liegenden Aufgabenübertragungen.
Begründung:
Nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz muss den Gemeinden das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Dazu gehört auch die entsprechende Finanzausstattung, die ein Gestalten erst möglich macht. Heute ist genau diese Funktion der Gemeinden vor Ort wegen der nicht ausreichenden Finanzierung massiv gefährdet. In kommunalen Haushalten stehen die überwiegenden Anteile der Haushaltsmittel, regelmäßig über 95 %, nicht zur Verfügung, um örtliche Angelegenheiten aus eigener Entscheidung zur gestalten. Obwohl die Steuereinnahmen so hoch sind wie nie zuvor, ist vor Ort dazu kein Geld vorhanden.
Vor allem durch nicht auskömmlich finanzierte Pflicht- und übertragene Aufgaben sowie regelmäßig zweck- und projektgebundene Bundes- oder Landesmittel, fehlt der lokalen Ebene Geld, um die notwendigen Zukunftsinvestitionen zu veranlassen. Das Land ist in der Vergangenheit zudem seiner Pflicht zur angemessenen Steigerungen der Finanzmittel nicht nachgekommen, bestes Beispiel sind hier Personalkostenanteile, welche nicht mit den tatsächlichen Tariferhöhungen, sondern nur mit einem (fiktiven) festen Prozentsatz berücksichtigt wurden. Die Städte und Gemeinden müssen gestärkt werden. Sie sind die Keimzellen der Demokratie. Dort, wo unsere Kinder zur Schule gehen, wir in den Feuerwehren und Vereinen ehrenamtlich mitwirken, ist unser Zuhause. In unseren Gemeinden und Städten entscheidet sich auch, wie zufrieden, wie glücklich wir mit unserem Staat, unserem Heimatland sind und ob und wie wir bereit sind, uns dafür einzusetzen.