
Antrag auf Streichung von § 6 NKAG (Möglichkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen) bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Städte und Gemeinden
§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) gibt in seiner aktuellen Fassung den Kommunen die Möglichkeit, ihre öffentlichen Einrichtungen durch die Erhebung von Beiträgen von den Grundstückseigentümers und Erbbauberechtigten zu finanzieren, so die Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen über Straßenausbaubeiträge.
Viele Städte und Gemeinden nutzen diese Möglichkeit, da sie ansonsten finanziell nicht in der Lage sind, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren.
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stößt jedoch bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern immer mehr auf Unverständnis. Es ist vielen Grundstückseigentümern nicht zu vermitteln, warum gerade sie einen besonderen Vorteil aus der Nutzungsmöglichkeit der Straße ziehen, wenn die Straßen auch vom Durchgangsverkehr genutzt werden, ohne dass dieser einen Beitrag zum Straßenausbau leistet.
Zudem sind über viele Jahre häufig die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung gemeindlicher Straßen hinten angestellt worden, zum einen, weil sie ein unliebsames Thema bei den Bürgerinnen und Bürgern darstellen und zu Konflikten mit der Kommunalpolitik führen, zum anderen auch, weil die klammen Haushalte der Kommunen gar keine entsprechende Ausgaben zuließen. Das hat dazu geführt, dass nach Jahrzehnten fehlender Instandhaltung die Instandsetzungsmaßnahmen mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden sind.
Viele Bürgerinnen und Bürger sind finanziell nicht in der Lage, neben den Kosten für den Erhalt ihrer Immobilie auch noch anteilige Beiträge in Höhe von meist 4–5-stelligen Summen für Straßenausbaumaßnahmen aufzubringen. Zu beachten ist auch, dass es für die Kommunen einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeutet, die erforderliche Straßenausbaubeitragssatzung rechtssicher zu fassen und die anteiligen Beiträge der Anlieger ordnungsgemäß abzurechnen. Die hohe Anzahl von Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich vor den Verwaltungsgerichten belegt dies.
Festzustellen ist daher, dass, die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen nicht mehr der aktuellen Lebenswirklichkeit in den Städten und Gemeinden entspricht. Der Vorteilsbegriff ist im Hinblick auf den Straßenausbau veraltet. Die Erneuerung und die Verbesserung der gemeindlichen Straßen stellen keinen erheblich erkennbaren Sondervorteil für die angrenzenden Grundstückseigentümer dar. Die Nutzung der Straßen ist nicht nur auf die Anlieger beschränkt. Andererseits führt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in den Kommunen zu massiven Einnahmeverlusten, die für die finanziell ohnehin stark belasteten Kommunen kaum zu verkraften sind.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf,
gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Vorschlag zu entwickeln, der die Aufhebung von § 6 NKAG (Möglichkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen) bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Städte und Gemeinden zum Inhalt hat.